Weiterveräußerungsbedingungen
Bedingungen bei einer Weiterveräußerung
Diese zusätzlichen Bestimmungen ergänzen die Bestimmungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB)
bei einer Weiterveräußerung der Hardware und Nutzung der Vensoft.
1. Weiterveräußerung
Die S+M stimmt der Weiterveräußerung der Vencube
Hardware und Übernahme der Vensoft Nutzung auf
Grundlage nachfolgender Vorgehensweise zu.
(1) Die S+M erhält vor der Veräußerung vom Wiederverkäufer
alle relevanten Unternehmensdaten vom
Käufer auf Basis des Weiterveräußerungsformulars.
(2) Der Wiederverkäufer führt im Weiterveräußerungsformular
alle Vencube Serien-Nummern auf, die
weiterveräußert werden.
(3) Der Käufer erhält die Information per PDF oder den
Link zur Internetadresse für die Allgemeinen Vertragsbedingungen
(AVB) der S+M. Die Zustimmung
der Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) des
Käufers ist mit dem unterschriebenen und bei der
S+M eingegangen Weiterveräußerungsformular getätigt.
(4) Die S+M erhebt für die Einrichtung des Käufers als
Neukunden und Zuweisung der Vencubes eine Bearbeitungsgebühr
in Höhe von 8,50 € pro Vencube, sofern
diese noch nicht im Einsatz waren bzw. noch
keine Daten an die Vensoft gesendet haben. Bei
Vencubes, die bereits im Einsatz waren und für den
Neueinsatz von der S+M auf Auslieferungszustand
zurückgesetzt werden müssen im Werk Erkelenz, beträgt
die Bearbeitungsgebühr 37,60 € pro Vencube.
(5) Bei Weiterveräußerung der Vencube Hardwareund
Vensoft-Nutzung übernimmt der Käufer die anfallenden
Gebühren gemäß der Allgemeinen Vertragsbedingungen
(AVB) der S+M entsprechend der Anzahl
erworbener Vencubes bzw. SIM-Karten sowie deren
zur Zeit der Übernahme gültigen restlichen Gebührenlaufzeit.
2. Ersteinrichtung Automaten und Vensoft
(1) Der Wiederverkäufer ist für die Einweisung sowie
die Ersteinrichtung der Stammdaten jeweils mit mindestens
einem Standort, einem Automaten, einem
Rezept und einem Produkt auf der Vensoft verantwortlich.
Der Wiederverkäufer leistet für die verkauften
Automaten-/Vencube-Konstellationen den Erst-
Support.
(2) Bei Übernahme der Dienstleistung durch die S+M
für die Ersteinrichtung der Stammdaten (Standorte,
Automaten, Rezepte und Produkte) erhebt die S+M,
auf Basis der am Tage der Dienstleistungserbringung
gültigen S+M Preisliste, Pauschalen je nach Umfang.
(3) In diesem Fall werden dem Wiederverkäufer diese
Dienstleitungen in Rechnung gestellt.
(4) Voraussetzung für den Wiederverkauf ist ein mit
Vencube funktionsfähiger und vorinstallierter Automat.
3. Vensoft Nutzung
Die S+M GmbH erhebt für die SIM-Karten Nutzung
und der Vensoft Nutzung bzw. Zugang siehe auch Allgemeine
Vertragsbedingungen (AVB) eine monatliche
Gebühr bei jährlicher Zahlungsweise. Bei Änderung
dieser Standardzahlungsweise erhebt die S+M
eine Bearbeitungsgebühr des Zahlungsintervalls pro
Vencube von 0% jährlicher Zahlung auf
2% bei halbjährlicher Zahlung
4% bei vierteljährlicher Zahlung
6% bei monatlicher Zahlung
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