reseller agreement

Bedingungen bei einer Weiterveräußerung

Diese zusätzlichen Bestimmungen ergänzen die Bestimmungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) bei einer Weiterveräußerung der Hardware und Nutzung der Vensoft.

1. Weiterveräußerung
Die S+M stimmt der Weiterveräußerung der Vencube Hardware und Übernahme der Vensoft Nutzung auf Grundlage nachfolgender Vorgehensweise zu.

(1) Die S+M erhält vor der Veräußerung vom Wiederverkäufer alle relevanten Unternehmensdaten vom Käufer auf Basis des Weiterveräußerungsformulars.
(2) Der Wiederverkäufer führt im Weiterveräußerungsformular alle Vencube Serien-Nummern auf, die weiterveräußert werden.
(3) Der Käufer erhält die Information per PDF oder den Link zur Internetadresse für die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) der S+M. Die Zustimmung der Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) des Käufers ist mit dem unterschriebenen und bei der S+M eingegangen Weiterveräußerungsformular getätigt.
(4) Die S+M erhebt für die Einrichtung des Käufers als Neukunden und Zuweisung der Vencubes eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 8,50 € pro Vencube, sofern diese noch nicht im Einsatz waren bzw. noch keine Daten an die Vensoft gesendet haben. Bei Vencubes, die bereits im Einsatz waren und für den Neueinsatz von der S+M auf Auslieferungszustand zurückgesetzt werden müssen im Werk Erkelenz, beträgt die Bearbeitungsgebühr 37,60 € pro Vencube.
(5) Bei Weiterveräußerung der Vencube Hardwareund Vensoft-Nutzung übernimmt der Käufer die anfallenden Gebühren gemäß der Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) der S+M entsprechend der Anzahl erworbener Vencubes bzw. SIM-Karten sowie deren zur Zeit der Übernahme gültigen restlichen Gebührenlaufzeit.

2. Ersteinrichtung Automaten und Vensoft
(1) Der Wiederverkäufer ist für die Einweisung sowie die Ersteinrichtung der Stammdaten jeweils mit mindestens einem Standort, einem Automaten, einem Rezept und einem Produkt auf der Vensoft verantwortlich. Der Wiederverkäufer leistet für die verkauften Automaten-/Vencube-Konstellationen den Erst- Support.
(2) Bei Übernahme der Dienstleistung durch die S+M für die Ersteinrichtung der Stammdaten (Standorte, Automaten, Rezepte und Produkte) erhebt die S+M, auf Basis der am Tage der Dienstleistungserbringung gültigen S+M Preisliste, Pauschalen je nach Umfang.
(3) In diesem Fall werden dem Wiederverkäufer diese Dienstleitungen in Rechnung gestellt.
(4) Voraussetzung für den Wiederverkauf ist ein mit Vencube funktionsfähiger und vorinstallierter Automat.

3. Vensoft Nutzung
Die S+M GmbH erhebt für die SIM-Karten Nutzung und der Vensoft Nutzung bzw. Zugang siehe auch Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) eine monatliche Gebühr bei jährlicher Zahlungsweise. Bei Änderung dieser Standardzahlungsweise erhebt die S+M eine Bearbeitungsgebühr des Zahlungsintervalls pro Vencube von 0% jährlicher Zahlung auf
2% bei halbjährlicher Zahlung
4% bei vierteljährlicher Zahlung
6% bei monatlicher Zahlung


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